Wegearbeit -Die grundlagen

Was erwartet die Sektion von dir ?

Deine Wegearbeit ist eine freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit, bei der dir weder vom Leistungsumfang noch vom Zeitplan Vorgaben der Sektion erteilt werden. Entscheidend ist lediglich die einmalige jährliche Begehung deines Weges und ein mündlicher oder besser schriftlicher Kontrollbericht (Mail). Erwartet wird darüber hinaus das Freischneiden mit Garten und/oder Astschere und die Meldung von Problemen (Hindernissen und Gefahrenstellen, Schwierigkeiten beim Freischneiden) Du kannst bei deiner Tätigkeit auch Motorgeräte einsetzen (Sensen, Kettensägen, Heckenscheren) , dies sollte jedoch mit der notwendigen Schutzausrüstung und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften erfolgen. Im Zweifelsfalle ist stets Unterstützung durch das Wegeteam anzufordern. 

Wir lassen dich mit deinen Wegeproblemen nie allein !

Was versteht man unter Wegearbeit ?

Darunter versteht man die Kontrolle eines Weges, die Reaktion auf Gefahrenstellen, das Beseitigen von Hindernissen, das Markieren, das Betafeln bzw. die Dokumentation. 

Wann kontrolliere ich und worauf muss ich achten ?

Der Gesetzgeber verpflichtet uns zur einmaligen Kontrolle im Jahr. Die erfolgt  nach der ersten, durch kräftigen Regen ausgelösten Vergetationsperiode im Frühjahr bzw. Frühsommer. Erst zu diesem Zeitpunkt läßt sich absehen, wo Freischneiden erforderlich ist. Wichtige Wege sind mehrmals zu überprüfen. Die erste Überprüfung erfolgt  nach der Schneeschmelze um Winterschäden zu beseitighen, weitere Überprüfungen erfolgen nach Unwettern. 

Welche Maßnahmen habe ich zu treffen ?

Zu  überprüfen ist die Begehbarkeit, die Freiheit von Gefahren sowie die Vollständigkeit der Markierungen bzw. der Beschilderung

Begehbarkeit eingeschränkt ?

Gefahrenbereich absichern , Umgehung freischneiden, an Wegereferenten melden

(Ein Bild erleichtert die Wahl unserer Geräte) 

Bei Schwachholz und Verwachsung:

selbst freischneiden 

Fehlende Markierungen bzw. Wegweiser ?

Markierungen sind  entweder selbst zu ergänzen bzw. ebenso wie fehlende Wegeweiser zu melden.

 

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